VBZ NRW: Vorsicht beim Ticketanbieter Eventim
Belege aufbewahren
Für Kunden steigt dadurch die Chance, Servicegebühren erfolgreich zurückfordern zu können, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Eventim nicht in Berufung geht. Andernfalls bliebe ein endgültiges Urteil abzuwarten. Wer für „print@home“-Tickets eine Servicegebühr zahlen muss oder in der Vergangenheit zahlen musste, sollte die Belege dafür aufbewahren, um später möglicherweise die Gebühren zurückfordern zu können.
Keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Versand
Zugleich stutzen die Bremer Richter die Kosten für postalischen Versand zurecht. Auch hier folgte das Landgericht der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW. Per Klausel hatte sich der Branchenführer satte 29,90 Euro Versandkosten genehmigt: für eine einfache innerdeutsche Postzustellung inklusive Bearbeitungsgebühr. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für den Versand dürfe der Anbieter jedoch nicht verlangen, da er vertraglich zum Verschicken der Tickets verpflichtet sei, heißt es im Urteil.
Eventim hatte im Rahmen des Vorverkaufs für die AC/DC-Welttournee 2015 etliche Fans verärgert, die im Rahmen des Bestellvorgangs ausschließlich den „Premiumversand“ wählen konnten. Premium daran war aber nur der Preis. Bei einem rechtskräftigen Urteil könnten die Kunden auch die 29,90 Euro zurück verlangen.